Landesförderung über die Richtlinie ÖPNV-Invest
Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen beim Bau von P+R-Anlagen bereits seit mehreren Jahren über die sogenannte Richtlinie ÖPNV-Invest (siehe Downloadbereich) Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die P+R-Stellplätze umfassen die Anlagenfläche, die Zu- und Abgangsbereiche, Ersatzpflanzungen oder Ähnliches.
Die bauliche Umsetzung kann sowohl als mehrgeschossige als auch als ebenerdige Anlage erfolgen. Bei der Förderung der verschiedenen Anlagentypen gelten hierbei Obergrenzen für Bauausgaben pro Stellplatz (Nettokosten):
- 10 800 Euro bei Ingenieurbauwerken (Parkhäusern, Parkpaletten, Tiefgaragen) und
- 5 400 Euro bei ebenerdigen Anlagen
Die Gesamtfördersumme beträgt im Falle dieser Baukosten 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Planungskosten hingegen können als Pauschale mit bis zu 15% der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert werden. Beim Grunderwerb wird ein Zuschuss in Höhe von max. 50% der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Da es nicht immer einfach ist, mit diesen verschiedenen Werten zu ‚jonglieren‘, stellen wir im Downloadbereich dieser Seite eine Musterrechnung im Excel-Format zur Verfügung, in der u.a. die gewünschte Anzahl der Stellplätze und die angestrebte Ausstattung eingetragen werden kann. Die Tabelle gibt dann automatisch einen ungefähren Wert für geschätzte Baukosten, zugehörigen Förderobergrenzen sowie der anteiligen Maximalförderungen aus.
Grundvoraussetzung für das Ausfüllen der Musterkostenrechnung ist die Kenntnis über den Bedarf an Parkplätzen. Dieser wiederum muss nach der im Leitfaden Parken an Bahnhöfen im Land Brandenburg beschriebenen Methodik berechnet werden. Den Leitfaden können Sie ebenfalls im Downloadbereich dieser Internetseite herunterladen. Im Rahmen des Antragsverfahrens (s.u.) bestätigt der VBB den anhand des Leitfadens Parken an Bahnhöfen im Land Brandenburg berechneten Stellplatzbedarf.
Federführend im Antragsverfahren ist jedoch nicht der VBB, sondern das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV). Dort muss die gewünschte Förderung angemeldet und beantragt werden. Die entsprechenden Unterlagen, können Sie der Internetseite des LBV entnehmen. Hier finden Sie außerdem Angaben zu Fristen und dem zeitlichen Ablauf der Fördermaßnahme.