Bike-and-Ride (B+R): Weitere Förderprogramme

Neben der brandenburgischen Richtlinie ÖPNV-Invest kann der Bau von B+R-Anlagen auch über Bundesmittel gefördert werden – ggf. auch im Rahmen einer Komplementärfinanzierung. Die gerade aktuell laufenden Bundesförderprogramme führen wir in der nachfolgenden Liste auf. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Liste sonstiger Förderprogramme

Hierbei handelt es sich um eine Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie DB Station & Service. Das BMU fördert die Aufstellung von B+R-Anlagen mit bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Die B+R-Anlagen können dabei jedoch nicht frei gestaltet werden, sondern es muss aus drei Anlagentypen (Reihenbügelanlage, Doppelstockanlage, Sammelschließanlage) ausgewählt werden. Die gewählte Anlage wird dann von DB Station & Service über einen Rahmenvertrag mit einem Hersteller abgerufen. DB Station & Service kümmert sich zusammen mit den Kommunen und DB Immobilien auch um die Identifizierung einer geeigneten Fläche zum Aufstellen der Anlagen. Hierfür kann ggf. auch eine DB-eigene Fläche genutzt werden. Die Nutzung der Fläche wird dann unkompliziert über einen mietfreien Bike+Ride- Gestattungsvertrag geregelt.

Besonders attraktiv ist die B+R-Offensive durch die Möglichkeit der Komplementärfinanzierung mit Landesmitteln. Im Falle der Komplementärfinanzierung über die Richtlinie ÖPNV-Invest könnte so der Eigenanteil der Kommunen von 40% auf 25% abgesenkt werden. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass auch in diesem Fall die Qualitätskriterien der Richtlinie ÖPNV-Invest eingehalten werden müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der B+R-Offensive bei DB Station&Service.

Neben dem Bund und dem Land Brandenburg existieren teilweise auch in den Landkreisen Programme, über die eine Förderung von B+R-Anlagen möglich ist. Dies Regelungen sind dabei jedoch unterschiedlich, so dass hier keine pauschale Aussage getroffen werden kann. Ob ein entsprechendes Förderprogramm in Ihrem Landkreis besteht und welche Rahmenbedingungen dieses aufweist, erfragen Sie am besten beim jeweiligen ÖPNV-Beauftragten Ihres Landkreises.

Kontakt

zur Vernetzungsstelle Bike-and-Ride im Land Brandenburg