Landesförderung über die Richtlinie ÖPNV-Invest/ Sonderprogramm Stadt und Land

Die Richtlinie ÖPNV-Invest wird derzeit überarbeitet. Eine gültige Neufassung erscheint ab 01.01.2025.

Ziel ist, dass die geförderten Anlagen möglichst gut von den Pendlern angenommen werden. Dies bedeutet, dass die Anlagen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen müssen. So müssen die B+R-Anlagen

  • überdacht sein,
  • über einen Bügeltyp mit Anschließmöglichkeit des Fahrradrahmens verfügen und
  • eine günstige Lage zum Bahnhofszugang aufweisen.

Da mittlerweile auch viele Pendler mit ihrem hochwertigen Rad (oder eBike) zum Bahnhof fahren, ist es außerdem wünschenswert, dass die Fahrräder diebstahlsicher abgestellt werden können. Sammelschließanlagen sind hierbei den Fahrradboxen vorzuziehen, da diese einen hohen Flächenverbrauch haben, sehr kostenaufwendig bei Bau und Instandhaltung sind und meist auch stadtgestalterische Defizite aufweisen. Empfohlen wird ein Verhältnis von ungesicherten zu gesicherten Stellplätzen (in Sammelschließanlagen) von 50% ab einer Anlagengröße von 36 Stellplätzen.

Bei der Förderung der verschiedenen Anlagentypen gelten Obergrenzen für Bauausgaben pro Stellplatz (Nettokosten):

  • Radabstellplatz (ebenerdig): 1.100 Euro
  • Radabstellplatz in Sammelschließanlage: 1.300 Euro
  • Radstellplatz in einer Fahrradbox: 1.800 Euro
  • Radabstellplatz im Fahrradparkhaus/Radstation: 3.000 Euro

Die Gesamtfördersumme beträgt im Falle dieser Baukosten 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Planungskosten hingegen können als Pauschale mit bis zu 15% der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert werden. Beim Grunderwerb wird ein Zuschuss in Höhe von max. 50% der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Da es nicht immer einfach ist, mit diesen verschiedenen Werten zu ‚jonglieren‘, stellen wir im Downloadbereich dieser Seite eine Musterrechnung im Excel-Format zur Verfügung, in der u.a. die gewünschte Anzahl der Stellplätze und die angestrebte Ausstattung eingetragen werden kann. Die Tabelle gibt dann automatisch einen ungefähren Wert für geschätzte Baukosten, zugehörigen Förderobergrenzen sowie der anteiligen Maximalförderungen aus.

Grundvoraussetzung für das Ausfüllen der Musterkostenrechnung ist die Kenntnis über den Bedarf an Fahrradstellplätzen. Dieser wiederum muss nach der im Leitfaden Parken an Bahnhöfen im Land Brandenburg beschriebenen Methodik berechnet werden. Den Leitfaden können Sie ebenfalls im Downloadbereich dieser Internetseite herunterladen. Im Rahmen des Antragsverfahrens (s.u.) bestätigt der VBB den anhand des Leitfadens Parken an Bahnhöfen im Land Brandenburg berechneten Stellplatzbedarf.

Federführend im Antragsverfahren ist jedoch nicht der VBB, sondern das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV). Dort muss die gewünschte Förderung angemeldet und beantragt werden. Die entsprechenden Unterlagen, können Sie der Internetseite des LBV entnehmen. Hier finden Sie außerdem Angaben zu Fristen und dem zeitlichen Ablauf der Fördermaßnahme.

Sonderprogramm „Stadt und Land“ für flächendeckende Fahrradinfrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit dem Sonderprogramm für den Radverkehr aufgestockt. Länder und Gemeinden können erstmals Bundesmittel vom BMDV für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Ursprünglich standen zunächst bis zum Jahr 2023 rund 657 Millionen Euro aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zur Verfügung. Mit dem Haushalt 2022 sind die Mittel für das Programm deutlich aufgestockt worden u. a. einmalig in Höhe von 301,5 Mio. € aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022. Mit den ebenfalls im Haushalt 2022 enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023/2024 wurde auch ein erster wichtiger Schritt in Richtung Verstetigung des Sonderprogramms beschlossen. Insgesamt stehen nun rund 1,04 Mrd. Euro für den Zeitraum bis 2024 bereit.

Die Finanzhilfen des Bundes sollen insbesondere für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt werden um die Verkehrswende und umweltfreundliche Verkehre weiterhin zu stärken.

Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

  • Der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr.

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. .

Die Förderanträge in Brandenburg sind weiterhin über die Landesförderung über die Richtlinie ÖPNV-Invest zu stellen. Durch das Sonderprgramm „Stadt und Land“ sind die Förderkonditionen für Fahrradabstellanlagen aktuell sehr gut.