VBB-fahrCard
Bei den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) haben Sie als Zeitkarten-Abonnent besonders gute Karten – mit der VBB-fahrCard. Auch viele Auszubildende und Schüler erhalten die VBB-fahrCard.
Was bietet die VBB-fahrCard?
- Komfort: Mit der VBB-fahrCard sind Sie immer auf dem aktuellen Stand. Die VBB-fahrCard besteht aus Kunststoff und ist daher deutlich robuster als Papierfahrausweise.
- Einfach: Einsteigen, ggf. Karte am Lesegerät vorbeiführen, losfahren! Bei der Fahrausweiskontrolle zeigen Sie bitte die VBB-fahrCard vor.
- Sicher: Bei Diebstahl oder Verlust wird Ihre Chipkarte sofort nach Ihrer Meldung gesperrt. Eine Ersatzkarte erhalten Sie kurzfristig von dem Verkehrsunternehmen, bei dem Sie den Abo-Vertrag abgeschlossen haben.
- Praktisch: Die Chipkarte im Scheckkartenformat speichert Ihren Fahrausweis elektronisch. Sie können die Chipkarte i. d. R. etwa vier Jahre nutzen.
- gibt es als personengebundene Chipkarte mit aufgedrucktem Namen und in bestimmten Fällen mit Lichtbild für Abonnenten mit persönlichen, nicht übertragbaren Abonnements sowie für Auszubildende und Schüler.
- gibt es als Chipkarte ohne Aufdruck von persönlichen Merkmalen für alle Abonnenten mit unpersönlichen, übertragbaren Abonnements (z. B. VBB-Umweltkarte).
Vorsicht vor Fälschungen und ungültigen VBB-fahrCards!
Gültig oder ungültig – das sieht man der VBB-fahrCard von außen nicht an. Deshalb warnt der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen vor vermeintlichen Schnäppchen in Internetauktionen oder von privaten Personen: Kunststoff oder Papier – Fahrscheine kauft man an autorisierten Stellen und nicht bei ebay. Wer ein Abonnement als elektronischen Fahrschein auf einer VBB-fahrCard „unter der Hand“ kauft, geht Risiken ein. Ob und welcher elektronische Fahrschein darauf gespeichert ist, können Sie im Vorfeld nicht erkennen. Dies gilt auch für die Zahlungsvariante.
So können Sie im Glauben, Sie haben ein Jahr lang für Mobilität gesorgt, schon zum Monatsende wieder ohne gültigen Fahrausweis dastehen, wenn der ursprüngliche Abonnent nicht mehr bezahlt. Unabhängig davon wird bei Feststellung eines gefälschten oder gestohlenen Fahrausausweises – hier der elektronische Fahrschein auf der VBB-fahrCard – durch die Kontrollpersonale immer der Fahrgast zur Rechenschaft gezogen, der diese Karte vorweist. Zusätzlich zu einer zivilrechtlichen Forderung von 60,00 Euro für ein erhöhtes Beförderungsentgelt riskieren Sie somit eine polizeiliche Anzeige.
Zusatzfunktionen der VBB-fahrCard
Die VBB-fahrCard ermöglicht die Nutzung der sicheren Fahrradabstellboxen am Berliner Hauptbahnhof (Fahrradboxen), am Center am Potsdamer Platz (Fahrradboxen + Schließfächer) und am Biketurm am Tacheles (Fahrradparkturm). Die Fahrradboxen bieten Pendlern sicheres und trockenes Fahrradparken. Die Boxen lassen sich online über die Seite www.bikeandridebox.de buchen und bezahlen und können umgehend mit der VBB-fahrCard geöffnet werden.
FAQ zur VBB-fahrCard
Wenn Sie ein Abonnement neu abschließen, erhalten Sie von Ihrem Verkehrsunternehmen die VBB-fahrCard vor Vertragsbeginn zugesendet oder persönlich im Kundenzentrum ausgehändigt.
Wenn Sie ein persönliches Abonnement abschließen bzw. ein Schülerticket erhalten, reichen Sie bitte nach Aufforderung durch Ihr Verkehrsunternehmen bzw. mit Stellen des Abo-Antrages ein aktuelles Lichtbild ein. Dieses wird auf die personengebundene VBB-fahrCard aufgebracht. Reichen Sie bitte auch entsprechende Nachweise ein, wenn diese für bestimmte Fahrausweise erforderlich sind. Unter Umständen müssen Sie diese jährlich aktualisieren.
In Zügen des Bahn-Regionalverkehrs sowie in S-, U- und Straßenbahnen zeigen Sie Ihre VBB-fahrCard bitte dem Kontrollpersonal. In Bussen finden Sie Kontrollgeräte meist direkt an der Kasse beim Fahrpersonal. Dort halten Sie Ihre VBB-fahrCard bitte etwa eine Sekunde lang direkt an die Lesefläche des Kontrollgerätes – erkennbar an dem eTicket-Symbol. Ein akustisches und optisches Signal zeigt die Gültigkeit des elektronischen Fahrausweises an.
Keine, die VBB-fahrCard wird kostenfrei ausgegeben. In bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl) kann gemäß VBB-Tarif aber ein Entgelt für eine Ersatzkarte anfallen. Ob die VBB-fahrCard nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben werden muss und ob bei Nicht- Rückgabe ein Entgelt erhoben wird, entscheidet das ausgebende Verkehrsunternehmen.
Wenn Sie Ihr Tarifprodukt oder Ihren Tarifbereich wechseln möchten, genügt es, Ihre VBB-fahrCard in einem Kundenzentrum Ihres Verkehrsunternehmens bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats vorzulegen. Sie erhalten umgehend einen neuen elektronischen Fahrausweis auf der VBB-fahrCard. Dieser elektronische Fahrausweis wird ab dem Folgemonat gültig sein. Im Gegenzug verliert der bisherige elektronische Fahrausweis dann seine Gültigkeit. Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte wenden sich bei Änderungen, z.B. aufgrund von Schulwechsel oder Umzug, an die zuständige Stelle – i.d.R. das Schulverwaltungsamt oder das vertragsführende Verkehrsunternehmen.
Sollten Sie Ihre VBB-fahrCard verlieren oder sollte sie gestohlen werden, melden Sie das bitte umgehend Ihrem Verkehrsunternehmen und lassen Sie die VBB-fahrCard sperren. Die Sperrung können Sie telefonisch oder persönlich in einem Kundenzentrum veranlassen. Informationen zu den Kundentelefonen finden Sie auf der Webseite Ihres Verkehrsunternehmens und auf https://www.vbb.de/der-vbb/ueber-uns/verkehrsunternehmen/.
Im Fall einer personengebundenen VBB-fahrCard ist es notwendig, dass Sie Ihrem Verkehrsunternehmen schnellstmöglich bei Bedarf ein neues Lichtbild einreichen, um eine neue VBB-fahrCard erhalten zu können.
Bitte behandeln Sie Ihre VBB-fahrCard sorgfältig. Sollten die VBB-fahrCard durch Laminieren, Lochen, Verbiegen, Zerbrechen oder sonstige Einflüsse beschädigt oder unkontrollierbar werden, fällt ggf. ebenfalls ein Entgelt für die Bereitstellung einer neuen VBB-fahrCard an.
Für Fahrausweise, die als elektronischer Fahrausweis ausgegeben werden und die zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht lesbar oder sonst verändert sind, wird ein Forderungsbeleg ausgestellt, die im Rahmen des Tarifes als Fahrtberechtigung gilt. Sie berechtigt zur Beendigung der Fahrt bis zum Verlassen des genutzten Fahrzeugs.
Bitte bewahren Sie den Forderungsbeleg sorgfältig auf.
Legen Sie bitte Ihre nicht lesbare VBB-fahrCard innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Forderungsbelegs Ihrem Verkehrsunternehmen zur Prüfung vor. Wenn ein gültiger Vertrag besteht, erhalten Sie eine neue VBB-fahrCard. Im Fall eines personengebundenen Abonnements reichen Sie ggf. bitte bei Bedarf schnellstmöglich ein neues Lichtbild ein, um eine neue VBB-fahrCard zu erhalten.
Bis zum Erhalt der neuen VBB-fahrCard kaufen Sie bitte Papierfahrausweise für Ihre durchgeführten Fahrten. Alle Kosten für die in diesem Zeitraum genutzten Papierfahrausweise werden bei Nachweis der Gültigkeit Ihrer VBB-fahrCard erstattet, wenn Sie diese Fahrausweise zusammen mit dem Forderungsbeleg vorlegen und die Nichtlesbarkeit nicht selbst zu verantworten haben. Sollte ein Verschulden Ihrerseits nachgewiesen werden oder wenn Sie bei der Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorweisen konnten, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VBB.
Es werden nur die Daten gespeichert, die auch auf einem Papierticket oder der Kundenkarte enthalten sind:
- Bei unpersönlichen Abonnements werden das Tarifprodukt, der tarifliche Geltungsbereich, die zeitliche und räumliche Gültigkeit, die Kartennummer und die Kennungsnummer für das Ticket im Chip der VBB-fahrCard gespeichert.
- Bei persönlichen Abonnements wird zusätzlich der Vor- und Zuname chiffriert (jeweils nur Anfangs- und Endbuchstabe lesbar) und ggf. das Geburtsjahr im elektronischen Fahrausweis hinterlegt. Auf die Karte werden Name und ggf. Lichtbild gedruckt.
Im Speicher einer jeden VBB-fahrCard ist ein Logbuch angelegt, welches alle Ticketausgabe-, ggf. Sperrvorgänge, die mit der VBB-fahrCard stattfinden, für den Kunden transparent und nachvollziehbar protokolliert. Das Logbuch umfasst maximal zehn Einträge.
Folgende Daten werden erfasst:
- Art und Bezeichnung der Transaktion: Ausgabe / Sperrung
- Terminal-ID: Sie kennzeichnet die Art des Terminals und die Terminalnummer sowie das Verkehrsunternehmen, dem das Terminal gehört
- Transaktionszeitpunkt: Datum und Uhrzeit der Ausgabe / Sperrung
- Transaktionsort-ID: beinhaltet Ortstyp-Code und kennzeichnet die Art des des Ausgabe / Sperrorts (z.B. Bushaltestelle, Bahnhof), beinhaltet Ortsnummer: eindeutige Kennungsnummer je Ausgabe- / Sperrort, kennzeichnet das Verkehrsunternehmens, dem der Ausgabe- / Sperrort zugewiesen ist
- Berechtigungs-ID: beinhaltet Berechtigungsnummer des ausgegebenen / gesperrten Tickets, kennzeichnet das Verkehrsunternehmen, welches das Ticket ausgestellt hat
- Produkt-ID: Produktnummer des als Berechtigung ausgegebenen Tarifprodukts; Kennzeichnung des Tarifverantwortlichen (i. d. R. VBB)
- Linien-ID: Liniennummer, auf der die Ausgabe / Sperrung erfolgte; Linienvariantennummer, falls für die Linie mehrere Linienwege geführt werden
- Fahrt-ID: Fahrtnummer, auf der die Ausgabe / Sperrung erfolgte; Fahrtvariantennummer, falls für die Fahrt mehrere Fahrtwege möglich sind
Bei jedem Kontakt mit einem eTicket-Terminal, bei dem ein Ticketausgabe- oder ggf. Sperrvorgang ausgelöst wird, wird ein Eintrag in das Logbuch auf der VBB-fahrCard geschrieben. Nach zehn Einträgen überschreibt jeder weitere den jeweils ältesten vorhandenen Eintrag (Ringspeicher).
Sie haben die Möglichkeit, sich die Daten auf Ihrer VBB-fahrCard in ausgewählten Kundenzentren anzeigen zu lassen oder diese Daten an Infoterminals in Kundenzentren oder an ausgewählten Fahrausweisautomaten im Bahn-Regionalverkehr selbst auszulesen. Ein Zugang durch Dritte zu weiterführenden persönlichen Informationen und zu Kontodaten durch Auslesen der Daten auf dem Chip ist nicht möglich, da diese Daten nicht auf der Karte hinterlegt sind. Eine Übersicht der Verkehrsunternehmen im Verbund, die Infoterminals betreiben, finden Sie nachstehend. Zudem ist ein Auslesen mittels kostenfreier Smartphones-Apps über eine NFC-Schnittstelle (z.B. eTicketinfo) möglich.
- BOS Busverkehr Oder-Spree GmbH
- BBG Barnimer Busgesellschaft mbH
- ODEG – auch an Fahrausweisautomaten
- Cottbusverkehr
- DB Regio Nord Ost – auch an ausgewählte Fahrausweisautomaten
- HVG Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH
- NEB – auch an Fahrausweisautomaten
- ORP Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH
- OVG Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
- regiobus regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
- RVS Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
- SRS Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH
- S-Bahn Berlin
- STE Strausberger Eisenbahn GmbH
- SVF Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder)
- UVG Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH
- VBBr Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH VBBr
- VGOSL Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH
- VMEE VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH
- VTF Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH
- Woltersdorfer Straßenbahn
Mehr Informationen finden Sie auf den Webseiten der Verkehrsunternehmen und auf https://www.vbb.de/der-vbb/ueber-uns/verkehrsunternehmen/.
Sie können alle Einträge aus dem Logbuch Ihrer VBB-fahrCard an jedem Infoterminal selbständig löschen.
Die VBB-fahrCard kann kontaktlos gelesen bzw. beschrieben werden, wenn das Lese-/ Schreibgerät maximal einen Zentimeter von der Karte entfernt ist. Somit können Karten in Jackentaschen oder Geldbörsen in der Regel nicht ausgelesen werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre VBB-fahrCard mit einer entsprechenden Schutzhülle zu versehen, die einen elektronischen Austausch mit der Karte verhindert.
Bitte beachten Sie, dass die Schutzhülle für selbständige Kontrollvorgänge und bei mobilen Kontrollen durch Kontrollpersonale der Verkehrsunternehmen entfernt werden muss.
Für alle Kommunikationsvorgänge (Ticketausgabe und ggf. -sperrung), die mit der VBB-fahrCard stattfinden, werden durch die Kontrollterminals pseudonyme Datensätze erstellt und an die Kontrollsysteme der Verkehrsunternehmen übermittelt. In den Datensätzen werden weder der chiffrierte Name noch das Geburtsjahr in den Datensätzen gespeichert.
Die Datensätze enthalten den Zeitpunkt, den Ort und die Art des Kommunikationsvorgangs (Ticketausgabe oder -sperrung) sowie die jeweiligen Kennungsnummern für das Ticket, für das dem Ticket zugrundeliegende Tarifprodukt und für das Ausgabe- oder Kontrollterminal.
Ein zentrales System beim VBB erhält alle diese Datensätze von den Systemen der Verkehrsunternehmen, um diese Datensätze auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen. Damit wird die Systemsicherheit gewährleistet und Fehler in den Systemen werden erkannt und behoben
Falls Sie mit Ihrer VBB-fahrCard außerhalb des VBB unterwegs sind (mit dem Deutschlandticket), ist die Kontrollfähigkeit auch bei anderen Verkehrsunternehmen im ÖPNV außerhalb des VBB sichergestellt. Bei Fragen steht Ihnen hier auch das Verkehrsunternehmen vor Ort zur Verfügung, ansonsten bitte nach Rückkehr auch Ihr vertragshaltendes Verkehrsunternehmen kontaktieren.