Wer kann das Ticket beantragen?
Folgende Personengruppen sind berechtigt, das VBB-Abo Azubi als Abonnement im VBB zu beantragen:
Alle Auszubildenden in dualer Ausbildung nach BBiG bzw. HwO, wie
- Kaufmännische Ausbildungsberufe (z.B. Verkäufer*in, Industriekaufleute)
- gewerblich-technische Ausbildungsberufe (z.B. Industriemechaniker*in, Elektroanlagenmonteur*in)
Schüler*innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit), wie z.B.
- Ausbildung in sozialen Berufen (z.B. Erzieher*in, Sozialassistent*in)
- Ausbildung in Assistentenberufen in Technik, Verwaltung (z.B. Fremdsprachenassistent*in, Lebensmitteltechnischer Assistent*in, Gestaltungstechnische*r Assistent*in)
Auszubildende in Gesundheitsberufen mit staatlicher Anerkennung, wie z.B.
- Auszubildende zum/ zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Auszubildende zum/ zur Physiotherapeut*in
Beamtenanwärter*innen des einfachen und mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1),
Teilnehmer*innen an einem freiwilligen sozialen, einem freiwilligen ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst
Wichtig: Der Ausbildungsträger (z.B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.) muss in der Übersicht „Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi“ aufgeführt sein.