FAQ zum Erwerb

Das VBB-Abo Azubi ist ein spezielles Tarifangebot für folgende Personen

  • Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder HWO sowie Auszubildende an einer Fachschule für Sozialpädagogik;
  • Schüler*innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft, an Ersatzschulen, an Fachschulen für Sozialpädagogik
  • Auszubildende für Fachberufe des Gesundheitswesens an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten
  • Beamtenanwärter*innen des einfachen und mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1)
  • Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen, einem freiwilligen ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst

Es ist ein Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi erforderlich. Dieser wird durch Deinen Ausbildungsträger (z.B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes) mit Stempel und Unterschrift vervollständigt und mit einem Hologramm-Aufkleber versehen.  Eine Bescheinigung Deines Ausbildungsbetriebes oder Dein Freiwilligendienstausweis sind leider nicht ausreichend. 

Hier kannst Du prüfen, ob Dein Ausbildungsträger (z.B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes) zur Ausstellung berechtigt ist.

Schüler*innen und Studierende können das VBB-Abo Azubi nicht erwerben, für diese Zielgruppen gibt es eigene Angebote.

Vielen Schüler*innen im Land Brandenburg stehen mit den sogenannten „Schüler-Fahrausweise im Land Brandenburg“ spezielle Ticketangebote zur Verfügung, für die ein Zuschuss vom jeweiligen Schulträger gewährt wird.

Berliner Schüler*innen mit dem Berliner Schülerausweis I können seit dem 1. August 2019 das kostenfreie Schülerticket Berlin für den Tarif Berlin AB nutzen. Informationen zum kostenfreien Schülerticket Berlin findest Du hier

Für Studierende bieten viele Hochschulen Semestertickets an. Studierende an Hochschulen ohne Semesterticket-Vertrag können weiterhin das reguläre Angebot für ermäßigte Zeitkarten des Ausbildungstarifs nutzen.

Das VBB-Abo Azubi ist ein spezielles Tarifangebot für eine ausgewählte Zielgruppe. Wer nicht zum Berechtigtenkreis gehört, aber grundsätzlich Anspruch auf ermäßigte Zeitkarten des Ausbildungstarifs hat, kann das weiterhin bestehende reguläre Angebot nutzen.

Bei allen Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Eine Übersicht erhältst Du auf unserer Homepage oder in unseren Informationsbroschüren.

Die Verkehrsunternehmen des VBB haben Abonnementverträge vorliegen. Informiere Dich im Internet oder über die Infomaterialien des VBB. Den vollständig ausgefüllten "Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi" mit dem durch den Ausbildungsträger aufgebrachten Hologramm-Aufkleber (nicht älter als 30 Tage) bitte mitbringen. Ein aktuelles Lichtbild und ein Personaldokument nicht vergessen und bei der Beantragung des Abonnements vorlegen.

Den "Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi" kannst Du Dir hier herunterladen und Deine persönlichen Angaben bereits eintragen. Anschließend bestätigt Dein Ausbildungsträger (z.B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.) durch Stempel, Unterschrift und Aufbringen des Hologramm-Aufklebers, dass Du das Ticket beim Verkehrsunternehmen beantragen darfst. In der Übersicht "Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi" kannst Du prüfen, ob Dein Ausbildungsträger (z.B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes) zur Ausstellung berechtigt ist. Der Ausbildungsbetrieb stellt den Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi nicht aus.

Liegt bei einer dualen Ausbildung in Berlin oder Brandenburg die berufliche Schule außerhalb des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, wird der Berechtigungsnachweis nicht von der beruflichen Schule, sondern von einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer bzw. einer fachspezifischen Kammer ausgestellt. Bitte wende Dich an die für Dich zuständige Kammer in Berlin oder Brandenburg. Hier gibt es einen gesonderten Berechtigungsnachweis, der ausschließlich dort erhältlich ist.

Dein Abonnement stellt sich nicht von selbst um. Bitte setze Dich mit Deinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen in Verbindung. Wenn Du zum Berechtigtenkreis gehörst, benötigst Du einen Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi.

Eine Umstellung des Abonnements ist bei vorliegenden Voraussetzungen unkompliziert möglich, der Antrag zur Umstellung inkl. der erforderlichen Unterlagen muss bis zum 10. Kalendertag des Vormonats, ab dem das Abonnement starten soll, beim Verkehrsunternehmen vorliegen.

Sofern Du noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hast, muss die Beantragung durch Deine Eltern vorgenommen werden. Du kannst das VBB-Abo Azubi jeweils zum 1. eines jeden Monats beginnen. Wichtig ist, dass der Abo-Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen bis zum 10. Kalendertag des Vormonats, ab dem das Abonnement starten soll, beim Verkehrsunternehmen vorliegt. Bitte den vollständig ausgefüllten Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi (nicht älter als 30 Tage), mit dem durch den Ausbildungsträger aufgebrachten Hologramm-Aufkleber, ein Lichtbild und ein Personaldokument mitbringen.

FAQ zur Nutzung

Es gilt im Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (Land Berlin und Land Brandenburg) in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV.

Mit dem VBB-Abo Azubi kannst Du alle öffentlichen Verkehrsmittel im VBB benutzen (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, Regionalbahn, Fähre).

Das VBB-Abo Azubi gibt es als Abonnement mit monatlicher Abbuchung für 12 aufeinanderfolgende Monate. Es kann zu jedem Monatsersten ein Abonnement abgeschlossen werden.

Bitte beachten: Der Abo-Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen muss bis zum 10. Kalendertag des Vormonats, ab dem das Abonnement starten soll, beim Verkehrsunternehmen vorliegen. (Siehe auch: Wie kann ich das VBB-Abo Azubi beantragen, was muss ich mitbringen?)

Um Dein Abonnement zu verlängern, muss spätestens 6 Wochen vor Ende der Laufzeit ein erneuter Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi vorgelegt werden (Siehe: Wo erhalte ich den für die Beantragung des VBB-Abo Azubi erforderlichen Berechtigungsnachweis?)

Das VBB-Abo Azubi ist im Vergleich um ein vielfaches günstiger als andere Tarifprodukte im VBB. Da es keine Sperrzeiten gibt, musste ein anderer Weg zur Einnahmensicherung bei den Verkehrsunternehmen gewählt werden. Deshalb wird das VBB-Abo Azubi ausschließlich als Abonnement angeboten. Dies ist aber ein sehr angenehmer Weg. Das VBB-Abo Azubi muss nur einmal im Jahr beantragt oder verlängert werden, anschließend musst Du Dich nicht mehr um den Kauf von Fahrausweisen kümmern. Die Ausgabe des Tickets erfolgt auf einer Chipkarte als VBB-fahrCard.

Für den Kauf von Monats- oder 7-Tage-Karten stehen alle Tarifprodukte des ermäßigten Zeitkartentarifs, die Du schon kennst, weiterhin zur Verfügung.

Nein, das ist nicht möglich. Für ein Fahrrad ist ein zusätzlicher Fahrausweis für Fahrräder (Fahrrad-Einzelfahrausweis, Fahrrad-24-Stunden-Karte oder Fahrrad-Monatskarte) erforderlich. Die Fahrpreise findest Du hier.

Nein. Personen, die mit Dir gemeinsam reisen, benötigen jeweils eigene Fahrausweise.

Nein, das VBB-Abo Azubi ist nicht auf andere Personen übertragbar. Es handelt sich um einen persönlichen Fahrausweis, der als VBB-fahrCard mit Lichtbild ausgegeben wird.

Ja, es können Übergangskarten für eine einfache Fahrt und 24-Stunden-Karten gelöst werden. Übergangskarten für 7 Tage, 1 Monat und für 1 Jahr dürfen gemäß VBB-Tarif, Teil D – Punkt 23 nicht zusammen mit dem VBB-Abo Azubi genutzt werden.

Ja, das Ticket kann an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr benutzt werden.

Nein, das ist nicht möglich. Dafür ist ein weiterer Fahrausweis erforderlich.

FAQ rund ums Abonnement

Das Abonnement kann zu jedem Monatsersten beantragt werden. Der Abo-Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen muss bis zum 10. Kalendertag des Vormonats, ab dem das Abonnement starten soll, beim Verkehrsunternehmen vorliegen. (Siehe auch: Wie kann ich das VBB-Abo Azubi beantragen, was muss ich mitbringen?)

Falls Du bereits vor dem nächsten Monatsersten ins Abonnement einsteigen möchtest, ist das problemlos über eine Startkarte möglich. Die Startkarte ist Bestandteil des beantragten Abonnements, jedoch nicht der 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit.

Abonnementverträge des VBB-Abo Azubi können jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden. Bei Kündigung vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit wird für jeden Nutzungsmonat nachträglich ein Referenzpreis in Höhe von 47,00 Euro (in 2025 51,00 Euro) angesetzt. Die vorstehende Berechnung nach Nutzungsmonaten ist der Höhe nach begrenzt auf 414,00 Euro (in 2025 445,20 Euro) (Gesamtpreis des Abonnements für die feste Vertragslaufzeit von zwölf Monaten). Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet und der dann noch ausstehende Betrag abgebucht.

Grundsätzlich gilt ein Abonnement für 12 aufeinanderfolgende Monate und verlängert sich jeweils um diesen Zeitraum, sofern weiterhin die Berechtigung zur Nutzung besteht. Endet die Ausbildung regulär vor Ablauf des Abonnements, findet keine Nachberechnung statt und das Abonnement wird zu diesem Zeitpunkt beendet. Auf dem Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi vermerkt Dein Ausbildungsträger (z.B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes) das voraussichtliche Ende der Ausbildung. Die VBB-fahrCard wird spätestens zu diesem Zeitpunkt ungültig. Sollte das tatsächliche Ausbildungsende von dem dort genannten Datum abweichen, melde Dich bitte rechtzeitig bei Deinem Verkehrsunternehmen. Ggf. ist ein neuer Berechtigungsnachweis erforderlich.

Das ist leider nicht möglich. Das VBB-Abo Azubi gilt für 12 aufeinanderfolgende Monate.