Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, können das Berlin-Ticket S erwerben. Das Berlin-Ticket S berechtigt zur Nutzung aller Verkehrsmittel des ÖPNV innerhalb des Tarifbereichs Berlin AB. Es wird als nicht übertragbare Monatskarte ausgegeben. Das Angebot ist nicht gleitend, nicht als Jahreskarte und nicht im Abonnement erhältlich.

Informationen zu dem berechtigten Personenkreis für das Berlin-Ticket S erhalten Sie hier.

Der Senat von Berlin hat im September 2024 beschlossen, dass die aktuellen Leistungsbescheide weiterhin als Nachweis für die Berechtigung zum Berlin-Ticket S ab dem 1. Januar 2025 genutzt werden können. Gleichzeitig wurde die Ausstellung des Berechtigungsnachweises zum 30. September 2024 sowie die der VBB-Kundenkarte Berlin S zum 31. Dezember 2024 beendet.

Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und besteht aus einem monatlichen Wertabschnitt (auch als digitales Ticket) in Verbindung mit 

  • dem jeweiligen Leistungsnachweis bzw. Leistungsbescheid und einem amtlichen Lichtbildausweis oder
  • der VBB-Kundenkarte Berlin S mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung. 

Die Wertabschnitte sind nur gültig, wenn Vorname und Nachname der berechtigten Person in das vorgesehene Feld des Wertabschnittes eingetragen wurden.

Wenn Personen eine VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen, die über den 31. Dezember 2024 hinaus gültig ist, können sie diese Karte bis zum Ende ihrer Laufzeit nutzen. Wenn Personen keine VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen oder ihre Karte vor oder nach dem 1. Januar 2025 ausläuft, gilt für sie das bisherige Verfahren der Vorlage des aktuellen, gültigen Leistungsbescheides. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen persönliche Informationen geschwärzt werden.

Zweifelsfrei erkennbar sein müssen:

  • der Briefkopf
  • Titel des Anschreibens (Bewilligungs- / Leistungsbescheid)
  • Name und Vorname
  • Bewilligungszeitraum

Dieses Verfahren gilt bis vorerst 30. Juni 2025.

Erhalt der Wertabschnitte

Sie können die Monatskarten zum Preis von 9,00 Euro an allen Ticketautomaten, in den BVG-Apps, im DB Navigator und auch in privaten Verkaufsstellen (z. B. Spätverkaufsstellen, Zeitungsläden) erwerben. Der Kauf in Kundenzentren ist aber auch weiterhin möglich. 

Mitnahme

Ein Hund, ein Kinderwagen sowie Gepäck dürfen unentgeltlich mitgeführt werden – ebenso Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei Kinder), jedoch kein Fahrrad. Für die einmalige Mitnahme eines Fahrrades muss ein Einzelfahrausweis Fahrrad gelöst werden.

Ticketpreis Berlin

Alle Angaben in Euro und ohne Gewähr.
Ticket Monatspreis
Berlin-Ticket S Berlin AB 9,00