Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, können das Berlin-Ticket S erwerben. Das Berlin-Ticket S berechtigt zur Nutzung aller Verkehrsmittel des ÖPNV innerhalb des Tarifbereichs Berlin AB. Es wird als nicht übertragbare Monatskarte ausgegeben. Das Angebot ist nicht gleitend, nicht als Jahreskarte und nicht im Abonnement erhältlich.

Informationen zu dem berechtigten Personenkreis für das Berlin-Ticket S erhalten Sie hier.

Das Berlin-Ticket S kostet bis Ende Dezember 2024 nur 9,00 Euro pro Monat – dazu wird die VBB-Kundenkarte Berlin S oder ein gültiger Leistungsbescheid plus Personaldokument benötigt.

Der Senat von Berlin hat beschlossen, dass die aktuellen Leistungsbescheide weiterhin als Nachweis für die Berechtigung zum Berlin Ticket-S ab dem 1. Januar 2025 genutzt werden können. Gleichzeitig wird die Ausstellung des Berechtigungsnachweises zum 30. September 2024 sowie die der VBB-Kundenkarte Berlin S zum 31. Dezember 2024 beendet.

Wenn Personen eine VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen, die über den 31. Dezember 2024 hinaus gültig ist, können sie diese Karte bis zum Ende ihrer Laufzeit nutzen. Wenn Personen keine VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen oder ihre Karte vor oder nach dem 1. Januar 2025 ausläuft, gilt für sie das bisherige Verfahren der Vorlage des aktuellen, gültigen Leistungsbescheides. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen persönliche Informationen geschwärzt werden.

Zweifelsfrei erkennbar sein müssen:

  • der Briefkopf
  • Titel des Anschreibens (Bewilligungs- / Leistungsbescheid)
  • Name und Vorname
  • Bewilligungszeitraum
  • jeweilige Nummer für die Übertragung auf den Wertabschnitt

Dieses Verfahren wird bis zum 30. Juni 2025 angewendet werden.

Um das Berlin-Ticket S künftig nutzen zu können, muss auf diesem das Aktenzeichen des Leistungsnachweises oder für Personen, die Leistungen vom Jobcenter bekommen, die persönliche Kundennummer des Leistungsbescheides eingetragen werden. Wichtig: Ab dem 1. Januar 2025 ist nicht mehr die BG-Nummer zu verwenden.

Beantragung der VBB-Kundenkarte Berlin S (bis 30. November 2024)

Anspruchsberechtigte Personen, die trotzdem noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S für dieses Jahr beantragen möchten, können das bis zum 30. November 2024 tun. Diese beantragten VBB-Kundenkarten Berlin S werden bis zum 31. Dezember 2024 ausgestellt und versandt. Sie behalten bis zum Ende der Laufzeit ihre Gültigkeit und können als Nachweis zur Nutzung des Berlin-Ticket S ebenfalls verwendet werden. In diesen Fällen ist die Nummer der VBB-Kundenkarte Berlin S auf dem Berlin-Ticket S einzutragen.

Achtung: Ab dem 1. Januar 2025 muss auch hier der vollständige Vor- und Nachname auf dem Berlin-Ticket S eingetragen sowie die gültige VBB-Kundenkarte Berlin S mitgeführt werden. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.

Die Online-Beantragung bei der BVG ist unter diesem Link möglich.

Erhalt der Wertabschnitte

Sie können die Monatskarten zum Preis von 9,00 Euro an allen Ticketautomaten, in den BVG-Apps und auch in privaten Verkaufsstellen (z. B. Spätverkaufsstellen, Zeitungsläden) erwerben. Der Kauf in Kundenzentren ist aber auch weiterhin möglich. 

Mitnahme

Ein Hund, ein Kinderwagen sowie Gepäck dürfen unentgeltlich mitgeführt werden – ebenso Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei Kinder), jedoch kein Fahrrad. Für die einmalige Mitnahme eines Fahrrades muss ein Einzelfahrausweis Fahrrad gelöst werden.

Ticketpreis Berlin

Alle Angaben in Euro und ohne Gewähr.
Ticket Monatspreis
Berlin-Ticket S Berlin AB 9,00