Für Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und das VBB-Gesamtnetz gibt es den Einzelfahrausweis Fahrrad. Dieser Fahrausweis berechtigt zu einer Fahrt in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und Fahrtunterbrechungen. Die Fahrzeitbegrenzung liegt in den kreisfreien Städten bei 60 Minuten, im Berlin bei 120 Minuten. Fahrtunterbrechungen sind mit dem Einzelfahrausweis Fahrrad für das VBB-Gesamtnetz hingegen nicht zugelassen. Darüber hinaus kann im Tarifbereich Berlin auch ein Einzelfahrausweis Fahrrad für Kurzstrecken erworben werden, der allerdings nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr gilt.
Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Eisenbahn-Regionalverkehr sowie in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt (ggf. entscheidet darüber das Personal). Wenn wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrende und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Rades besteht nicht. Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Bereichen ab, das erleichtert Ihnen die Mitnahme.