Berlin-Abo

Das Berlin-Abo ist ein persönliches, nicht übertragbares Abonnement, das bis zum 10. Dezember 2024 erworben werden konnte. Ein bestehendes Berlin-Abo berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Berliner Stadtgebiet (Berlin AB).

FAQs zum Angebotsende

  • Das Berlin-Abo wird als Tarifprodukt eingestellt, es kann seit 11.12.2024 nicht mehr gekauft werden.
  • Die bestehenden Berlin-Abo-Verträge werden zum 1. März 2025 in ein Deutschlandticket umgewandelt. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlt das Land Berlin (über die Verkehrsunternehmen) eine Gutschrift. So muss insgesamt nicht mehr bezahlt werden, als beim Berlin-Abo vertraglich vereinbart. Alternativ kann das Berlin-Abo auf Wunsch sofort und kostenfrei beendet werden.
  • Das Land Berlin hat Einsparungen für den Haushalt 2025 beschlossen. Das betrifft auch die Mittel für das Berlin-Abo. Daher muss das Tarifangebot nun eingestellt werden, es wird seit dem 11. Dezember 2024 nicht mehr verkauft.
  • Das Berlin-Abo bleibt Ihre gültige Fahrkarte im Tarifbereich Berlin AB, bis Sie vom Verkehrsunternehmen ein Deutschlandticket als neuen Fahrschein erhalten haben. Diesen können Sie dann ab 1. März 2025 nutzen.
  • Auch mit dem Wechsel ins Deutschlandticket haben Sie keine Nachteile oder zusätzlichen Kosten bis zum Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit (12 Monate ab Abschluss Abonnement Berlin-Abo)
  • Alle Berlin-Abonnent*innen werden von ihrem Verkehrsunternehmen persönlich benachrichtigt - entweder über die hinterlegte Mailadresse oder per Brief an die vermerkte Postadresse.
  • Wenn Sie mit dem Wechsel einverstanden sind, brauchen Sie nichts tun. Das vertragshaltende Verkehrsunternehmen organisiert den Wechsel für Sie.
  • Umstellung auf das Deutschlandticket: Fahrgäste, die aktuell ein Berlin-Abonnement haben, können auch weiterhin bis zum Ende ihrer Mindestvertragslaufzeit den Berliner ÖPNV nutzen. Sie erhalten in den nächsten Wochen ein Wechselangebot des Verkehrsunternehmens (von dessen Annahme ausgegangen wird) und danach ein Deutschlandticket, das ab 1. März 2025 gültig sein wird. Mit der Übersendung des Tickets können darüber hinaus auch die Nahverkehrsangebote in anderen Bundesländern genutzt werden.
  • Gutschrift: Die Differenz zwischen dem Preis des Berlin-Abos (29 Euro/Monat) und des Deutschlandtickets (58 Euro/Monat) erhalten die Kunden bis zum Ende ihrer Mindestvertragslaufzeit vom Land Berlin über die Verkehrsunternehmen gutgeschrieben.
  • Beendigungsmöglichkeit: Wenn Kund*innen mit der Umstellung auf das Deutschlandticket und Gutschrift nicht einverstanden sind, können sie stattdessen der Beendigung ihres Abonnements zustimmen. Diese Erklärung sollte beim vertragshaltenden Verkehrsunternehmen spätestens Mitte Januar eingegangen sein. Die konkreten Termine und Fristen erhalten Sie bei Ihrem vertragshaltenden Verkehrsunternehmen. Die Verkehrsunternehmen werden dafür einfache und schnelle Möglichkeiten wie Online-Formulare bereitstellen.
  • Die Umwandlung des Berlin-Abos in ein Deutschlandticket geschieht automatisch. Wenn Sie mit dem Wechsel einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu tun. Die Verkehrsunternehmen erledigen den Wechsel für Sie.
  • Für die Dauer der verbleibenden Mindestlaufzeit des bestehenden Berlin-Abos entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit Ihres Berlin-Abos (12 Monate ab Vertragsschluss) erhalten Sie mit der Abrechnung Ihres Abonnements vom Land Berlin eine monatliche Gutschrift der Preisdifferenz zwischen dem Berlin-Abo (29 Euro/Monat) und dem Deutschlandticket (58 Euro/Monat).

    Beispiel:

    • Sie zahlen für das Deutschlandticket ab 1.3.2025:       58 Euro monatlich
    • Sie erhalten eine Gutschrift vom Land:                        -29 Euro monatlich
    • Ihre monatlichen Kosten für den ÖPNV weiterhin   29 Euro monatlich

     

  • Erst nach Ende der Mindestvertragslaufzeit Ihres bisherigen Berlin-Abos tragen Sie die Kosten für das Deutschlandticket (aktuell 58 Euro/Monat) in voller Höhe, die Gutschrift endet dann.
  • Die neuen Fahrtberechtigungen gelten ab dem 1. März 2025.
  • Fahrtberechtigung über Chipkarte: Die Verkehrsunternehmen beginnen im Januar 2025 mit der Auslieferung der Chipkarten, es ist aber aufgrund der großen Zahl möglich, dass nicht alle Abonnenten diese bereits im Februar erhalten haben.
  • Fahrtberechtigung über Handyticket: Das Deutschlandticket wird Ihnen auf bekanntem Wege rechtzeitig in Ihrer App angezeigt werden.
  • Bis Ihnen das Deutschlandticket zugestellt wird, können Sie das bestehende Berlin-Abo weiter nutzen.
  • Das Deutschlandticket selbst kann jederzeit (auch innerhalb der bisherigen Mindestvertragslaufzeit) monatlich gekündigt werden. Dann entfällt auch die Zahlung der Gutschrift.
  • Sofern Kund*innen mit dem Wechsel einverstanden sind, muss nichts weiter unternommen werden. Ab Erhalt des neuen Tickets kann der Nahverkehr dann sogar bundesweit genutzt werden.
  • Wenn Kund*innen stattdessen das Abo ganz beenden möchten, können sie der Beendigung ihres Abonnements zustimmen. Der Vertrag wird dann ersatzlos aufgehoben, die ursprüngliche Bindung an die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten entfällt; weitere Kosten fallen nicht an. 

Vergleichstabelle Berlin-Abo - Deutschlandticket

Leistungen Ihr Ticket heute: Berlin-Abo Wechselangebot: Deutschlandticket
Geltungsbereich im Nah- und Regionalverkehr nur in Berlin AB deutschlandweit
Kostenfreie Mitnahme    
Kinder unter 6 Jahren
Ein Hund ✔ in Berlin AB ✔ VBB-weit
Ein Fahrrad
Kündigungsfrist Mindestlaufzeit 12 Monate monatlich kündbar
Preis 29 Euro/Monat 58 Euro/Monat
Gutschrift (Land Berlin) 29 Euro/Monat
Effektive Kosten für Sie bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit Ihres alten „Berlin-Abos“ 29 Euro/Monat 29 Euro/Monat