In der aktuellen Situation der Ausbreitung des Corona-Virus möchten wir auf die bestehenden VBB-Tarifbestimmungen hinweisen. §10 Abs. 4 Teil A VBB-Tarif regelt die Erstattungsmöglichkeit von nicht oder nur teilweise genutzten VBB-Zeitkarten gegen Rückgabe des Fahrausweises in besonderen oder nicht vorhersehbaren Fällen:
(4) Wird eine Zeitkarte in besonderen oder nicht vorhersehbaren Fällen (z. B. Krankheit, Unfall oder Tod des Zeitkarteninhabers) nicht oder nur teilweise genutzt, so wird das Beförderungsentgelt für die Zeitkarte unter Anrechnung des Beförderungsentgeltes für die durchgeführten Einzelfahrten auf Antrag gegen Rückgabe des Fahrausweises erstattet. Für die Feststellung des Zeitpunktes, bis zu den Einzelfahrten – je Tag 2 Fahrten – als durchgeführt gelten, ist der Tag der Rückgabe oder Hinterlegung der Zeitkarte oder – bei Übersendung mit der Post – das Datum des Poststempels oder – bei Tod des Zeitkarteninhabers – der Todestag maßgeblich.
Dies betrifft Zeitkarten im freien Verkauf, also beispielsweise Monatskarten oder 7-Tage-Karten. Bereits erworbene und nicht gestempelte Einzelfahrausweise oder auch Tageskarten behalten ihre Gültigkeit und können nicht zurückgegeben werden.
Für Abonnenten und Inhaber von Firmentickets bleiben die geltenden tariflichen Regelungen ebenfalls bestehen.
Die gesamten VBB-Tarifbestimmungen finden Sie hier als .pdf.
Flexibel unterwegs bietet die VBB-App "Bus & Bahn" Ihnen die Möglichkeit, VBB-Tickets direkt mit dem Handy zu bezahlen – vom Einzelfahrausweis über die Tageskarte bis zum Anschlussfahrausweis.
Mit der VBB-App müssen Sie sich nicht registrieren und können auch Tickets für den Verbund und Fahrräder erstehen.
Hier können Sie sich direkt zu alle Fragen zum Handyticket informieren.